Wer mit dem Coronavirus infiziert ist, muss ab Samstag nicht mehr in Quarantäne, sondern kann das Haus mit Maske verlassen. Was viele Ärzte beunruhigt, wird von der Landesregierung als Schritt zurück in Richtung Normalität und Eigenverantwortung bezeichnet.
Obligatorischer Unterricht bei asymptomatischer Infektion
Die neuen Regeln haben auch Auswirkungen auf den Schulbetrieb. Das geht aus einem Schreiben des Kultusministeriums an den Schulleiter hervor, das dem SWR vorliegt. Es bleibt dabei, dass alle mit dem Coronavirus Infizierten, die sich krank fühlen, zu Hause bleiben sollen. Schüler und Lehrer, die positiv getestet wurden, aber keine Symptome zeigen, müssen am Unterricht teilnehmen. Gleichzeitig sind sie nach den neuen Regeln verpflichtet, nach dem Test mindestens fünf Tage lang eine Maske zu tragen. Rheinland-Pfalz Corona-Regeln, aktuelle Fakten und alles rund ums Impfen: Die wichtigsten Entwicklungen zum Coronavirus in Rheinland-Pfalz finden Sie hier in unserem Liveblog. mehr…
Sa 26.11.2022 5:00 Uhr Guten Morgen RLP SWR1 Rheinland-Pfalz
Ausnahme für Maskenzertifikat
Eine Ausnahme gilt nur für Personen, die aus medizinischen Gründen keine Maske tragen müssen. Sie müssen im Falle einer Coronavirus-Infektion weiterhin isoliert werden, auch wenn sie sich nicht krank fühlen.
Entfernen Sie die Maske erst nach zwei Tagen ohne Symptome
Wer Krankheitssymptome mit einer Coronavirus-Infektion entwickelt hat und nach überstandener Krankheit wieder in die Schule zurückkehrt, muss eine Maske tragen, es sei denn, er ist seit mindestens 48 Stunden beschwerdefrei. Die Maskenpflicht erlischt jedoch spätestens nach zehn Tagen.
Es besteht keine Meldepflicht
Ab nächster Woche müssen Eltern der Schule nicht mehr mitteilen, dass ihr krankes Kind mit dem Coronavirus infiziert ist. Stattdessen müssen die Schulen die Eltern nicht mehr benachrichtigen, wenn in der Klassengemeinschaft ein Fall von Coronavirus aufgetreten ist.
Es muss noch gelüftet werden
Außerdem gelten die allgemeinen Hygieneregeln. Dazu gehört nach wie vor, dass Klassenräume regelmäßig gelüftet werden müssen. Auch das Bildungsministerium empfiehlt weiterhin die freiwillige Maskennutzung.
Die Regelungen für Schwangere sind noch unklar
Was die neuen Regeln für schwangere Lehrerinnen bedeuten, ist noch nicht klar. Das Ministerium prüfe, ob Schwangere wieder im Präsenzunterricht eingesetzt werden könnten, teilte das Ministerium mit.